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Allgemeine Geschäftsbedingungen#

Stand: 27. Oktober 2026. Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen DIP Dev (Inhaber Dmytro Prylutskyi, Dorfstraße 6, 85447 Grucking — Impressum) und ihren Auftraggebern (Unternehmen und Unternehmer; Verbraucher-Angebote sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Bedingungen). Hinweis: Diese AGB werden vor Launch rechtlich geprüft (VERIFY-Programm, 10-legal-compliance.md §9); sie ersetzen bewusst die frühere SaaS-Vorlage, weil die Tätigkeit Projektarbeit ist.

§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsart#

1.1 Leistungen der DIP Dev sind Softwareentwicklung und -beratung nach näherer Vereinbarung: Prototyp-Sprint, Klick-Prototyp, Produktentwicklung, Ausbau, Wartung und KI-Baustein.

1.2 Entwicklungsaufträge sind Werkverträge nach §§ 631 ff. BGB. Wartung und Betreuung sind Dienstverträge nach §§ 611 ff. BGB. Die jeweilige Einordnung steht im Angebot.

1.3 Der Umfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Scope-Sheet (Anlage zum Vertrag), inklusive der dort ausdrücklich aufgeführten Ausschlüsse. Mündliche Nebenabreden begründen keinen Umfang.

§ 2 Festpreis und Zahlungsplan#

2.1 Der Preis ist ein Festpreis für den vereinbarten Umfang. Er wird nicht nach Aufwand oder Stundenzahl abgerechnet.

2.2 Zahlungsplan beim Prototyp-Sprint: 40 % bei Auftragserteilung, 40 % nach der Live-Demo in Woche 3, 20 % nach Übergabe/Abnahme. Andere Projekte erhalten einen im Angebot benannten Plan nach demselben Muster.

2.3 Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum, danach Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB. Gemäß § 19 UStG wird derzeit keine Umsatzsteuer berechnet; sollte die Kleinunternehmerregelung entfallen, weist die DIP Dev die Umsatzsteuer gesondert aus und benennt die Änderung vor Inkrafttreten.

2.4 Der Rechnungsempfänger erhält Rechnungen mit vollständigem Namen und Anschrift der DIP Dev (§ 14 UStG) mit fortlaufenden Nummern.

§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers#

3.1 Der Auftraggeber stellt die für den vertragsgemäßen Ablauf nötigen Informationen, Daten und Ansprechpersonen bereit — insbesondere im Scope- und Testverfahren der Woche 1 und 2.

3.2 Verzögert sich das Projekt durch fehlende Mitwirkung, verschieben sich Termine schriftlich; der Festpreis für den vereinbarten Umfang bleibt unverändert. Entstehende Wartezeiten berechtigen die DIP Dev, weitere Aufträge in dieser Zeit anzunehmen.

§ 4 Änderungen des Umfangs#

4.1 Änderungen und Ergänzungen des Scope-Sheets bedürfen eines schriftlichen Änderungsauftrags, der benennt: Was sich ändert, was er kostet, welche Termine sich verschieben.

4.2 Es gibt keine Rabatte. Die einzigen Ausnahmen: ein kleinerer Umfang zum Listenpreis und ein dokumentierter Einstiegspreis von maximal −10 %, einmal je Auftraggeber.

§ 5 Abnahme#

5.1 Nach Lieferung hat der Auftraggeber fünf Werktage Zeit zur Prüfung (§ 640 BGB). Die Abnahmekriterien sind die testbaren Aussagen des Scope-Sheets; Qualitätsschranke: demo-reif auf den vereinbarten Geräten, kein bekannter Absturz auf der vereinbarten Testmatrix, kein Platzhaltertext in den vereinbarten Abläufen.

5.2 Stillschweigende Nutzung als Abnahme gilt nach Ablauf der Prüfungsfrist, wenn die DIP Dev darauf hingewiesen hat (§ 640 Abs. 1 BGB).

5.3 Bei berechtigter Mängelrüge wird nachgebessert; scheitert das nach zweitem Versuch, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Regeln des Werkvertrags handeln.

§ 6 Gewährleistung#

6.1 Für Werkleistungen gilt eine Gewährleistung von einem Jahr ab Abnahme (§ 634a BGB) — zwischen Unternehmern ausdrücklich vereinbart.

6.2 In den ersten 30 Tagen nach Übergabe eines Prototyp-Sprints behebt die DIP Dev Fehler an den vereinbarten Abläufen ohne Zusatzkosten.

6.3 Keine Gewährleistung besteht für: Ergebnisse fremder Dienste und Drittanbieter, Änderungen durch Dritte am Quellcode oder an der Infrastruktur, Abläufe außerhalb des Scope-Sheets.

§ 7 Nutzungsrechte am Ergebnis#

7.1 Der Auftraggeber erhält unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrechte am Projektquellcode für den vereinbarten Zweck — inklusive Bearbeitung und Weiterentwicklung durch eigene oder fremde Dienstleister.

7.2 Das Urheberrecht verbleibt bei der DIP Dev, außer es wird gesondert abgekauft.

7.3 Der Quellcode nutzt ausschließlich permissiv lizenzierte Komponenten (z. B. Flutter/BSD, Serverpod und Jaspr/MIT) oder solche, deren Lizenz vor Verwendung offengelegt wird; Copyleft-Komponenten werden vor Einbau angezeigt und bedürfen der Zustimmung.

7.4 Projektunterlagen, Konzepte und Offerten bleiben Urheberwerk der DIP Dev, bis ein Projekt daraus entsteht — dann gelten Abs. 1 und 2 für das Ergebnis.

§ 8 Wartung und Kündigung#

8.1 Wartung (Betreuung & Wartung) ist jederzeit monatlich kündbar.

8.2 Der monatliche Umfang umfasst bis zu 4 Stunden kleiner Änderungen; darüber hinausgehende Änderungen laufen über § 4 oder einen separaten Auftrag.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz#

9.1 Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich — auch über das Projektende hinaus. Auf Wunsch beiderseitige NDA.

9.2 Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

9.3 Die DIP Dev übermittelt keine Kundendaten an Drittanbieter-Modelle ohne schriftliche Einwilligung; der Einsatz von Sprachmodell-Unterstützung bei der Entwicklung wird dokumentiert.

§ 10 Haftung#

10.1 Die DIP Dev haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach den gesetzlichen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet die DIP Dev begrenzt auf den Auftragswert des betroffenen Vertrags; bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

10.3 Ausfallentschädigungen und entgangener Gewinn sind außerhalb der genannten Fälle nicht ersatzfähig.

10.4 Die DIP Dev unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung; die Bestätigung des Deckungsumfangs einschließlich der Nebentätigkeit ist ein offener Prüfpunkt (VERIFY V7).

§ 11 Laufzeit, Abbruch, Höhere Gewalt#

11.1 Der Auftraggeber kann einen Sprint nach Woche 2 beenden; die bis dahin gelieferte Arbeit wird nach dem Zahlungsplan abgerechnet (mindestens 40 %).

11.2 Kann eine Partei den Vertrag wegen Höherer Gewalt nicht erfüllen, verschieben sich Termine entsprechend; eine dauerhafte Unmöglichkeit führt zur Abrechnung nach § 11.1.

11.3 Krankheit, Ausfall von Drittanbietern oder behördliche Anordnungen, die die Leistung unmöglich machen, stehen der Höheren Gewalt gleich, soweit die DIP Dev dies unverzüglich anzeigt.

§ 12 Schlussbestimmungen#

12.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz der DIP Dev.

12.2 Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine zulässige Regelung mit möglichst nahezu gleichem wirtschaftlichem Ergebnis.

12.3 Hinweis zur Online-Streitbeilegung der EU: Die Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt (Verordnung (EU) 2024/3228); ein Link wird daher nicht mehr angeboten.